Lexikon
Erbrecht von A bis Z.
Die wichtigsten Begriffe des österreichischen Erbrechts, verständlich erklärt. Vom Pflichtteil über die Erbantrittserklärung bis zur Verlassenschaft, jeweils mit Verweisen auf vertiefende Themenseiten.
Ihr Ansprechpartner
Mag. Bernhard Brandauer
Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg
Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.
E
- Einantwortung Die Einantwortung ist der gerichtliche Beschluss, mit dem der Nachlass am Ende des Verlassenschaftsverfahrens rechtlich auf die Erben übergeht. Erst damit werden sie Eigentümer.
- Enterbung Die Enterbung entzieht einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil. Sie ist nur aus den im Gesetz genannten, schwerwiegenden Gründen zulässig und muss letztwillig verfügt werden.
- Erbantrittserklärung Mit der Erbantrittserklärung nimmt eine Person die Erbschaft an. Sie kann unbedingt oder bedingt abgegeben werden und entscheidet über die Haftung für Nachlassschulden.
- Erbengemeinschaft Mehrere Erben bilden bis zur Teilung des Nachlasses eine Erbengemeinschaft. Sie verwalten das Vermögen gemeinsam und können erst nach der Teilung frei darüber verfügen.
- Erbunwürdigkeit Erbunwürdig ist, wer durch schweres Fehlverhalten gegen den Erblasser sein Erbrecht und seinen Pflichtteil verliert, etwa durch eine vorsätzliche Straftat gegen dessen Leben.
P
- Pflichtteil Der Pflichtteil ist der gesetzlich gesicherte Mindestanteil naher Angehöriger am Nachlass. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist grundsätzlich in Geld zu leisten.
- Pflichtteilsminderung Die Pflichtteilsminderung erlaubt es, den Pflichtteil auf die Hälfte zu reduzieren, wenn zwischen Erblasser und Berechtigtem über längere Zeit kein Naheverhältnis bestand.
T
- Testament Ein Testament ist die einseitige, jederzeit widerrufliche Verfügung über das Vermögen für den Todesfall. Es geht der gesetzlichen Erbfolge vor, muss aber strenge Formvorschriften einhalten.
- Testierfähigkeit Die Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, ein Testament rechtswirksam zu errichten. Sie verlangt, dass die Person die Bedeutung ihrer letztwilligen Erklärung versteht und frei danach handeln kann.
V
- Verlassenschaftsverfahren Das Verlassenschaftsverfahren ist das gerichtliche Verfahren, in dem der Nachlass erhoben und den Erben eingeantwortet wird. Es wird von einem Notar als Gerichtskommissär geführt.
- Vermächtnis Ein Vermächtnis (Legat) ist die Zuwendung eines einzelnen Gegenstands oder Betrags, ohne die bedachte Person zum Erben zu machen. Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen den Nachlass.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.
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