Erbrecht
von Brandauer RA
Lexikon

Testament

Ein Testament ist die einseitige, jederzeit widerrufliche Verfügung über das Vermögen für den Todesfall. Es geht der gesetzlichen Erbfolge vor, muss aber strenge Formvorschriften einhalten.

Kurz erklärt

Das österreichische Recht kennt vor allem das eigenhändige und das fremdhändige Testament. Das eigenhändige muss zur Gänze handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein, das fremdhändige verlangt drei Zeugen.

Wird eine Form verletzt, ist das Testament anfechtbar oder ungültig. Auch Testierunfähigkeit, Irrtum oder unzulässiger Druck können eine Anfechtung rechtfertigen.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.

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