Erbrecht
von Brandauer RA
Schwerpunkt

Digitaler Nachlass

Streit um Konten, Cloud und Krypto-Vermögen: Zugang erzwingen, Vererblichkeit klären und digitale Werte im Nachlass sichern.

Orientierung

Wie sichern Sie den digitalen Nachlass?

Online-Konten, Daten und Verträge gehören zum Nachlass. Wählen Sie Ihr Anliegen, wir zeigen den passenden Weg.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Worum geht es Ihnen?

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Digitalen Nachlass vorsorglich regeln.

Regeln Sie Zugänge, Passwörter und Wünsche zu Online-Konten frühzeitig, etwa über eine Vollmacht über den Tod hinaus und eine sichere Liste der Zugangsdaten.

Passende Themenseite öffnen →
02

Herausgabe durchsetzen.

Erben treten grundsätzlich in die Vertragsverhältnisse der verstorbenen Person ein. Anbieter müssen den Erben Zugang gewähren, das lässt sich notfalls rechtlich durchsetzen.

Passende Themenseite öffnen →
03

Zugang mit bestehender Regelung.

Mit Vollmacht oder testamentarischer Anordnung erhalten Sie meist unkompliziert Zugang. Legen Sie die Unterlagen den Anbietern vor.

Passende Themenseite öffnen →
04

Zugang als Erbe nachweisen.

Ohne Vorsorge müssen Sie Ihre Erbenstellung nachweisen, etwa durch die Einantwortungsurkunde. Damit fordern Sie Zugang bei den Anbietern.

Passende Themenseite öffnen →

Mit dem Tod endet das digitale Leben nicht von selbst: E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, Online-Banking und Krypto-Vermögen gehen auf die Erben über. Wir helfen, den digitalen Nachlass zu sichern und zu ordnen.

Nach herrschender Auffassung sind auch digitale Inhalte und Vertragsverhältnisse grundsätzlich vererblich. In der Praxis hakt es aber oft an Zugangsdaten und an den Vorgaben der Plattformbetreiber.

Was zum digitalen Nachlass zählt

Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Daten und Rechtsverhältnisse des Erblassers.

  • E-Mail-, Social-Media- und Cloud-Konten
  • Online-Banking, Bezahldienste und Abonnements
  • Kryptowährungen und digitale Wallets
  • Domains, Websites und digitale Werke

Zugang und Vererblichkeit

Erben treten in die Verträge des Erblassers ein und haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den Konten. Plattformen verlangen dafür meist Sterbeurkunde und Erbnachweis, etwa den Einantwortungsbeschluss. Ohne Zugangsdaten ist gerade bei Kryptowährungen das Vermögen aber faktisch verloren, daher ist Vorsorge entscheidend.

Vorsorge zu Lebzeiten

Mit einer geordneten Übersicht der Konten, hinterlegten Zugangsdaten und einer klaren Vollmacht oder letztwilligen Anordnung lässt sich der digitale Nachlass reibungslos regeln. Wir gestalten solche Vorsorgeregelungen und unterstützen Erben bei der Abwicklung.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen.

Wie komme ich an das E-Mail-Konto des Verstorbenen? +
Als Erbe haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Zugang. Gegenüber dem Anbieter weisen Sie Tod und Erbenstellung nach. Wir übernehmen die Korrespondenz mit den Plattformen, wenn diese mauern.
Was passiert mit Krypto-Vermögen? +
Kryptowährungen sind vererblich, aber ohne die privaten Schlüssel nicht zugänglich. Sind die Zugangsdaten nicht auffindbar, ist das Vermögen praktisch verloren. Vorsorge zu Lebzeiten ist hier besonders wichtig.
Kann ich digitale Konten vorab regeln? +
Ja. Über Vollmachten, einen Nachlasskontakt bei den Plattformen und klare letztwillige Anordnungen lässt sich der Zugang sichern. Wir beraten zur rechtssicheren Gestaltung.
Gehören Social-Media-Profile zum Nachlass? +
Ja, die Vertragsverhältnisse gehen auf die Erben über. Viele Plattformen bieten zusätzlich Gedenkzustände oder Löschoptionen an. Wir setzen Ihre Wünsche gegenüber den Anbietern durch.

Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?

Im Erbrecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg