Erbrecht
von Brandauer RA
Schwerpunkt

Verlassenschaft

Ihre Position im gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren absichern: bedingte Erbantrittserklärung, Inventar, Kurator und Streit um die Einantwortung.

Orientierung

Wo stehen Sie im Verlassenschaftsverfahren?

Das Verlassenschaftsverfahren regelt den Übergang des Nachlasses. Wählen Sie Ihre Phase, wir zeigen die nächsten Schritte.

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01 Frage 1

In welcher Phase befinden Sie sich?

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Erste Schritte nach dem Todesfall.

Sichern Sie Dokumente und Vermögensunterlagen. Das Verlassenschaftsverfahren wird vom Gericht über einen Notar als Gerichtskommissär eingeleitet.

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02

Haftung begrenzen.

Mit einer bedingten Erbantrittserklärung haften Sie nur bis zur Höhe des Nachlasses. Das schützt Ihr Privatvermögen vor Nachlassschulden.

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03

Unbedingte Erklärung mit Bedacht.

Eine unbedingte Erbantrittserklärung führt zur vollen Haftung, auch für unbekannte Schulden. Sie ist nur bei klarer, positiver Nachlasslage sinnvoll.

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04

Bedingte Erklärung empfehlenswert.

Bei unklarer Lage schützt die bedingte Erbantrittserklärung mit Inventar vor Überraschungen. Die Haftung bleibt auf den Nachlass beschränkt.

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Nahezu jeder Todesfall in Österreich löst ein gerichtliches Verlassenschaftsverfahren aus, geführt von einem Notar als Gerichtskommissär. Es klärt, wer erbt, was zum Nachlass gehört und wie er übergeht. Bei geringem Vermögen kann die Abhandlung unterbleiben oder der Nachlass an Zahlungs statt überlassen werden. Wir begleiten Sie durch das Verfahren.

Am Ende steht die Einantwortung, mit der das Eigentum am Nachlass auf die Erben übergeht. Bis dahin ist die Verlassenschaft ein eigenes Rechtssubjekt.

Ablauf des Verfahrens

Nach dem Todesfall nimmt der Gerichtskommissär die Todesfallaufnahme vor, ermittelt die Erben und das Vermögen und errichtet bei Bedarf ein Inventar. Die Erben geben ihre Erbantrittserklärung ab, dann wird eingeantwortet.

  • Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär (Notar)
  • Erbantrittserklärung: bedingt oder unbedingt
  • Inventar und Schätzung des Nachlasses
  • Einantwortung an die Erben

Bedingt oder unbedingt erben

Mit der bedingten Erbantrittserklärung haften Sie für Nachlassschulden nur bis zur Höhe des Nachlasses; dazu wird ein Inventar errichtet. Die unbedingte Erklärung bedeutet volle persönliche Haftung. Bei unklarer Vermögenslage ist die bedingte Erklärung meist der sichere Weg.

Verlassenschaftskurator

Ist unklar, wer erbt, sind die Erben unbekannt oder zerstritten, oder muss der Nachlass dringend verwaltet werden, bestellt das Gericht einen Verlassenschaftskurator. Er sichert und verwaltet den Nachlass, bis die Erbfolge geklärt ist. Wir übernehmen solche Kuratelen und vertreten Sie gegenüber dem Kurator.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen.

Muss ich das Erbe annehmen? +
Nein. Sie können bedingt oder unbedingt erben oder die Erbschaft ausschlagen. Bei überschuldetem Nachlass kann eine Ausschlagung oder bedingte Annahme sinnvoll sein. Wir prüfen die Vermögenslage, bevor Sie sich erklären.
Wie lange dauert ein Verlassenschaftsverfahren? +
Einfache Verfahren sind in einigen Monaten erledigt. Bei Streit, Auslandsbezug oder komplexem Vermögen dauert es deutlich länger. Wir sorgen dafür, dass nichts liegen bleibt.
Was gehört alles zum Nachlass? +
Grundsätzlich das gesamte vererbliche Vermögen: Liegenschaften, Konten, Wertpapiere und Unternehmensanteile, aber auch Schulden. Auch digitale Vermögenswerte gehören dazu.
Was, wenn die Erben unbekannt oder zerstritten sind? +
Dann kann das Gericht einen Verlassenschaftskurator bestellen, der den Nachlass sichert und verwaltet. Wir übernehmen diese Funktion oder vertreten Erben gegenüber dem Kurator.

Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg