Erbrecht
von Brandauer RA
Lexikon

Verlassenschaftsverfahren

Das Verlassenschaftsverfahren ist das gerichtliche Verfahren, in dem der Nachlass erhoben und den Erben eingeantwortet wird. Es wird von einem Notar als Gerichtskommissär geführt.

Kurz erklärt

Nach dem Todesfall erhebt der Gerichtskommissär das Vermögen und die Schulden, ermittelt die Erben und nimmt deren Erbantrittserklärung entgegen.

Den Abschluss bildet die Einantwortung, mit der das Eigentum am Nachlass auf die Erben übergeht. Bei mehreren Erben entsteht bis zur Teilung eine Erbengemeinschaft.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.

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