Erbrecht
von Brandauer RA
Lexikon

Testierfähigkeit

Die Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, ein Testament rechtswirksam zu errichten. Sie verlangt, dass die Person die Bedeutung ihrer letztwilligen Erklärung versteht und frei danach handeln kann.

Kurz erklärt

Testierfähig ist grundsätzlich, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und die nötige Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzt. Bei fortgeschrittener Demenz, schwerer psychischer Erkrankung oder starker Medikation kann die Fähigkeit fehlen, auch wenn keine gerichtliche Erwachsenenvertretung besteht.

Fehlt die Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung, ist das Testament ungültig. Im Streit wird der Zustand meist über medizinische Sachverständige, ärztliche Befunde und Zeugen rekonstruiert, weshalb zeitnahe Unterlagen entscheidend sind.

Mehr dazu auf erbschaftsstreit.at

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.

Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?

Im Erbrecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg