Erbrecht
von Brandauer RA
Schwerpunkt

Erbteilung und Erbengemeinschaft

Wenn mehrere gemeinsam erben: Verwaltung, Teilungsübereinkommen, Teilungsklage und der Umgang mit Immobilien im Nachlass.

Orientierung

Wie kommen Sie aus der Erbengemeinschaft heraus?

Mehrere Erben halten den Nachlass zunächst gemeinsam. Wählen Sie Ihre Situation, wir zeigen den passenden Weg.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Wie ist die Lage in der Erbengemeinschaft?

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Erbteilungsvertrag anstreben.

Eine einvernehmliche Erbteilung per Vertrag ist meist schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren. Ein klares Nachlassverzeichnis ist die Grundlage.

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02

Teilungsklage als letztes Mittel.

Wenn keine Einigung gelingt, kann jeder Miterbe die Aufhebung der Erbengemeinschaft verlangen, notfalls per Teilungsklage.

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03

Erbanteil übertragen oder abschichten.

Sie können Ihren Erbanteil verkaufen oder sich gegen Abfindung aus der Gemeinschaft lösen. Die Bewertung des Anteils ist der Knackpunkt.

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04

Übernahme gegen Ausgleich.

Wollen Sie die Immobilie behalten, müssen die übrigen Miterben wertmäßig ausgeglichen werden. Ein Schätzgutachten schafft Klarheit.

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05

Verkauf und Erlösteilung.

Lässt sich die Immobilie nicht real teilen, kommt der Verkauf mit Aufteilung des Erlöses in Betracht, notfalls per gerichtlicher Feilbietung.

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Mehrere Erben bilden bis zur Teilung eine Erbengemeinschaft: Sie besitzen und verwalten den Nachlass gemeinsam. Das führt häufig zu Streit, etwa über die Nutzung einer Liegenschaft oder die Aufteilung des Vermögens. Wir bringen die Teilung voran.

Solange nicht geteilt ist, kann grundsätzlich niemand allein über Nachlassgegenstände verfügen. Gerade bei Immobilien blockiert das oft jede Entscheidung.

Die Erbengemeinschaft

Bis zur Teilung gehört der Nachlass den Miterben gemeinsam. Verwaltungshandlungen erfordern je nach Bedeutung Mehrheit oder Einstimmigkeit. Wir klären die Rechte und Pflichten innerhalb der Gemeinschaft und sorgen für tragfähige Entscheidungen.

Wege der Teilung

Vorrang hat die einvernehmliche Teilung durch ein Teilungsübereinkommen. Gelingt keine Einigung, bleibt die Teilungsklage.

  • Naturalteilung: Aufteilung der Gegenstände in natura
  • Zivilteilung: Verkauf und Aufteilung des Erlöses
  • Übernahme durch einen Miterben gegen Ausgleichszahlung

Immobilien im Nachlass

Lässt sich eine Liegenschaft nicht real teilen, läuft es häufig auf eine Übernahme durch einen Miterben gegen Ausgleichszahlung oder auf die gerichtliche Feilbietung hinaus. Wir prüfen die Bewertung und verhandeln eine Lösung, die den Substanzwert wahrt.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen.

Ein Miterbe blockiert alles, was kann ich tun? +
Sie sind nicht auf das Wohlwollen der anderen angewiesen. Über die Teilungsklage lässt sich die Auflösung der Erbengemeinschaft gerichtlich erzwingen. Wir bereiten den Schritt vor und nutzen ihn auch als Hebel für eine Einigung.
Können wir die Immobilie behalten? +
Ja, wenn sich die Miterben einigen oder einer übernimmt und die anderen abfindet. Wir gestalten das Teilungsübereinkommen samt Bewertung, Ausgleichszahlung und grundbücherlicher Umsetzung.
Wer zahlt die Schulden des Nachlasses? +
Die Miterben haften für Nachlassverbindlichkeiten, je nach Art der Erbantrittserklärung beschränkt oder unbeschränkt. Deshalb ist die Wahl zwischen bedingter und unbedingter Erbantrittserklärung wichtig; wir beraten dazu früh.
Was kostet eine Teilungsklage? +
Das hängt vom Wert des Nachlasses ab. Oft ist die Klage vor allem ein Druckmittel, das eine außergerichtliche Einigung beschleunigt. Wir wägen Kosten und Nutzen mit Ihnen ab.

Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?

Im Erbrecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg