Erbrecht
von Brandauer RA
Schwerpunkt

Erbstreit

Streit um den Nachlass: widersprechende Erbantrittserklärungen, Erbrechtsklage und die Durchsetzung Ihrer Stellung im Verlassenschaftsverfahren.

Orientierung

Wobei können wir Ihnen im Erbschaftsstreit helfen?

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Am Ende erhalten Sie eine erste Einschätzung und können uns Ihre Situation direkt schildern.

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01 Frage 1

Worum geht es in Ihrem Fall?

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Übersicht aller Antworten.

01

Ihr Pflichtteil ist wahrscheinlich betroffen.

Als naher Angehöriger haben Sie auch dann Anspruch auf den Pflichtteil, wenn ein Testament Sie übergeht. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben.

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02

Pflichtteil eher nicht, andere Wege prüfen.

Pflichtteilsberechtigt sind nur Kinder sowie Ehe- oder eingetragene Partner. Als entfernter Angehöriger kommen andere Wege in Betracht, etwa die gesetzliche Erbfolge oder ein Vermächtnis.

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03

Gültigkeit des Testaments prüfen.

Ein Testament kann unwirksam sein, etwa bei Formfehlern, fehlender Testierfähigkeit oder unzulässiger Beeinflussung. Eine Anfechtung ist fristgebunden.

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04

Streit in der Erbengemeinschaft.

Solange mehrere Erben den Nachlass gemeinsam halten, braucht es eine Einigung oder eine Erbteilung. Bei Blockaden hilft eine Teilungsklage.

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05

Testament und mögliche Ansprüche prüfen.

Mit einem gültigen Testament richten sich Ihre Rechte nach dessen Inhalt. Trotzdem kann ein Pflichtteil bestehen bleiben.

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06

Gesetzliche Erbfolge maßgeblich.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: zuerst Kinder und Ehepartner, dann weitere Verwandte. Im Verlassenschaftsverfahren wird festgestellt, wer erbt.

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Ein Erbstreit entsteht, wenn mehrere Personen Anspruch auf denselben Nachlass erheben oder wenn ein Erbe seine Stellung gegen Miterben, übergangene Angehörige oder das Verlassenschaftsgericht durchsetzen muss. Wir klären, wer wirklich erbt, und vertreten Sie im Verfahren und vor Gericht.

Im österreichischen Recht wird der Nachlass nicht von selbst verteilt, sondern in einem gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren abgewickelt und am Ende den Erben eingeantwortet. Wer früh die richtigen Erklärungen abgibt und Beweise sichert, steht im Streit deutlich besser da.

Wie ein Erbstreit entsteht

Streit entzündet sich meist an wenigen Punkten: an einem unklaren oder mehrfach vorhandenen Testament, am Verdacht der Testierunfähigkeit, an übergangenen Pflichtteilsberechtigten oder an Schenkungen, die der Erblasser noch zu Lebzeiten gemacht hat.

  • Widersprechende Erbantrittserklärungen mehrerer Personen
  • Zweifel an Form oder Echtheit eines Testaments
  • Streit über Bewertung und Teilung des Nachlasses
  • Anrechnung von Schenkungen und Vorempfängen

Die Erbrechtsklage

Geben mehrere Personen einander widersprechende Erbantrittserklärungen ab, verteilt das Verlassenschaftsgericht die Parteirollen und verweist den Streit über das Erbrecht auf den streitigen Rechtsweg. In der Erbrechtsklage muss derjenige seinen Titel beweisen, dem das Gericht die Klägerrolle zuteilt.

Bis zur Entscheidung ruht die Einantwortung. Deshalb ist es wichtig, schon im Verfahren die eigene Position sauber vorzubereiten, von der Erbantrittserklärung bis zur Beweisführung.

Was Sie früh sichern sollten

Sichern Sie alle Testamente und letztwilligen Verfügungen im Original, dazu Hinweise auf den Gesundheitszustand des Erblassers, Schenkungsbelege und Kontounterlagen. Je früher die Beweislage steht, desto eher lässt sich ein Streit gewinnen oder mit einem guten Vergleich beenden.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Erbfalls.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen.

Es gibt mehrere Testamente, welches gilt? +
Grundsätzlich gilt das jüngste formgültige Testament, soweit der Erblasser testierfähig war. Ein späteres Testament hebt ein früheres aber nur insoweit auf, als es ihm widerspricht. Welche Verfügung am Ende zählt, ist oft der Kern des Erbstreits.
Wie lange dauert ein Erbstreit? +
Das Verlassenschaftsverfahren selbst dauert oft mehrere Monate. Kommt eine Erbrechtsklage dazu, kann sich das Verfahren über ein bis mehrere Jahre ziehen. Viele Fälle enden vorher mit einem Vergleich, den wir aktiv anstreben, wenn er Ihre Interessen besser wahrt.
Was kostet die Vertretung im Erbstreit? +
Die Kosten richten sich nach dem Wert des strittigen Nachlassanteils, der Komplexität und der Verfahrensdauer. Wir besprechen Honorar und Abrechnung offen zu Beginn und prüfen eine etwaige Rechtsschutzdeckung mit Ihrer Versicherung.
Kann man einen Erbstreit vermeiden? +
Oft ja, durch ein klares, formgültiges Testament, durch Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge oder durch eine geregelte Schenkung zu Lebzeiten. Wir gestalten solche Lösungen und beraten auch, bevor ein Streit überhaupt entsteht.

Erbstreit, übergangener Pflichtteil, zweifelhaftes Testament?

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