Erbrecht
Testament

Unterhaltsvermächtnis nach § 672 ABGB: Umfang und Ende des Lebensunterhalts

§ 672 ABGB ordnet im Zweifel Umfang und Dauer eines testamentarischen Unterhaltsvermächtnisses. Maßgeblich sind Lebensverhältnisse und Selbsterhaltungsfähigkeit.

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25. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt · zuletzt aktualisiert 15. September 2026

Ein Unterhaltsvermächtnis nach § 672 ABGB deckt im Zweifel Nahrung, Kleidung, Wohnung, die nötige Ausbildung und die übrigen Bedürfnisse des Vermächtnisnehmers. Für das Ausmaß gelten im Zweifel die bisherigen Lebensverhältnisse.

Die Dauer hängt von der Selbsterhaltungsfähigkeit bei Errichtung des Vermächtnisses ab. War die begünstigte Person damals nicht selbsterhaltungsfähig, reicht der Unterhalt im Zweifel bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit. Bei einer bereits selbsterhaltungsfähigen Person läuft er im Zweifel bis zum Lebensende. Der genaue Testamentstext bleibt für die Auslegung entscheidend.

Erste Einordnung

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Eine kurze Einordnung trennt Umfang, Dauer und andere Anspruchsgründe.

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01 Frage 1

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Übersicht aller Antworten.

01

Umfang anhand von § 672 ABGB und der bisherigen Lebensführung ordnen.

§ 672 ABGB nennt im Zweifel Nahrung, Kleidung, Wohnung, die nötige Ausbildung und die übrigen Bedürfnisse des Vermächtnisnehmers. Für das Ausmaß sind die bisherigen Lebensverhältnisse maßgeblich.

Ordnen Sie deshalb die testamentarische Formulierung, die bisherige Lebensführung und den konkreten Bedarf gemeinsam. Der Beitrag zur Auslegung unklarer Testamente erklärt den allgemeinen Zugang zum Wortlaut.

Testament auslegen →
02

Dauer anhand der Selbsterhaltungsfähigkeit bei Errichtung prüfen.

War der Vermächtnisnehmer bei Errichtung des Vermächtnisses nicht selbsterhaltungsfähig, gewährt § 672 ABGB den Unterhalt im Zweifel bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit. War er damals bereits selbsterhaltungsfähig, reicht die Leistung im Zweifel bis zum Lebensende.

Für die Einordnung kommt es daher auf den Zeitpunkt der Errichtung und die damalige wirtschaftliche Eigenständigkeit an. Spätere Veränderungen müssen in diesem Rahmen bewertet werden.

Vermächtnis durchsetzen →
03

Den testamentarischen Versorgungszweck vom anderen Anspruchsgrund trennen.

Ein Pflegevermächtnis nach § 677 ABGB knüpft an bestimmte Pflegeleistungen einer nahestehenden Person an. Das gesetzliche Vorausvermächtnis und ein Ausbildungslegat verfolgen ebenfalls eigene Anknüpfungspunkte. § 672 ABGB ist deshalb am genauen Inhalt der letztwilligen Zuwendung zu prüfen.

Bei einer unklaren Zuordnung sollten Testament, Nachträge und der tatsächliche Lebenssachverhalt gemeinsam gelesen werden. Der Beitrag zum Pflegevermächtnis behandelt die dort maßgeblichen Pflege- und Beweisfragen.

Pflegevermächtnis abgrenzen →

Was § 672 ABGB beim Unterhaltsvermächtnis umfasst

§ 672 ABGB nennt im Zweifel Nahrung, Kleidung und Wohnung. Hinzu kommen die nötige Ausbildung und die übrigen Bedürfnisse des Vermächtnisnehmers. Die Aufzählung beschreibt damit den Lebensunterhalt, den die letztwillige Zuwendung nach der gesetzlichen Auslegungsregel abdecken kann.

Der Ausdruck „im Zweifel“ ist für die Prüfung wichtig. Die gesetzliche Regel greift, wenn die Verfügung selbst keine abweichende Bestimmung enthält. Deshalb muss der vollständige Testamentstext mit Nachträgen und allfälligen ergänzenden Erklärungen gelesen werden.

Wie sich die Höhe nach den Lebensverhältnissen richtet

Für das Ausmaß stellt § 672 ABGB im Zweifel auf die bisherigen Lebensverhältnisse des Vermächtnisnehmers ab. Es geht daher um die konkrete bisherige Lebensführung und den Bedarf dieser Person. Eine schematische Pauschale beantwortet die Frage allein nicht.

Für die Einordnung sollten regelmäßige Wohn-, Ausbildungs-, Gesundheits- und Alltagskosten nachvollziehbar zusammengestellt werden. Ebenso wichtig ist die bisherige finanzielle Ausstattung. Die Unterlagen zeigen, welche Versorgung der Vermächtnisgeber vor Augen gehabt haben kann und welche Positionen davon abweichen.

Wann der Unterhalt nach § 672 ABGB endet

War der Vermächtnisnehmer bei Errichtung des Vermächtnisses nicht selbsterhaltungsfähig, gewährt § 672 ABGB den Unterhalt im Zweifel bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit. Für die zeitliche Einordnung ist deshalb zuerst die wirtschaftliche Eigenständigkeit zu diesem Zeitpunkt festzustellen.

War die Person bei Errichtung bereits selbsterhaltungsfähig, gewährt das Unterhaltsvermächtnis im Zweifel Unterhalt bis zum Lebensende. Die Vorschrift knüpft die beiden gesetzlichen Zweifelsregeln an die damalige Ausgangslage. Das spätere Entstehen oder Wegfallen einzelner Kosten ist davon getrennt zu bewerten.

Welche Vermächtnisse vom Unterhaltslegat zu trennen sind

Ein Pflegevermächtnis nach § 677 ABGB beruht auf einem gesetzlichen Vermächtnis für bestimmte Pflegeleistungen einer nahestehenden Person. Es fragt daher nach Pflege, Näheverhältnis und dem gesetzlichen Anspruch. Ein Unterhaltsvermächtnis nach § 672 ABGB fragt nach der testamentarisch angeordneten Versorgung und ihrem Umfang.

Auch ein Ausbildungslegat hat eine engere Zweckbindung als ein umfassendes Unterhaltsvermächtnis. Das gesetzliche Vorausvermächtnis beruht wiederum auf einem eigenen Anspruchsgrund. Im Erbstreit sollten diese Zuwendungen in getrennten Prüfungsschritten erfasst werden, damit Leistungen und Rechtsfolgen nicht vermischt werden.

Welche Unterlagen die Dauer und den Umfang belegen

Für die Prüfung gehören Testament und Nachträge, Unterlagen zur damaligen Erwerbs- und Ausbildungssituation sowie Belege zur bisherigen Lebensführung in eine chronologische Übersicht. Ergänzend können Miet- und Wohnkosten, Ausbildungsaufwendungen, regelmäßige Zahlungen und relevante Vereinbarungen den Bedarf erklären.

Ordnen Sie die Unterlagen nach dem Zeitpunkt der Errichtung und nach den einzelnen Bedarfsposten. Halten Sie außerdem fest, wann Selbsterhaltungsfähigkeit erreicht oder bestritten wurde. Bei einem Streit über die testamentarische Bedeutung hilft der Beitrag zur Auslegung unklarer Testamente. Der Schwerpunkt Verlassenschaft zeigt den Rahmen der Nachlassabwicklung.

Prüfmatrix

Welche Frage bei § 672 ABGB im Mittelpunkt steht

Die Zweifelsregeln ordnen Umfang und Dauer nach unterschiedlichen Kriterien.

Unterhaltsvermächtnis im Überblick
Prüffrage Anknüpfungspunkt Zweifelsregel nach § 672 ABGB
Welche Bedürfnisse sind umfasst? Nahrung, Kleidung, Wohnung, nötige Ausbildung und übrige Bedürfnisse Versorgung nach dem Zweck des Unterhaltsvermächtnisses
Wie wird das Ausmaß bestimmt? Bisherige Lebensverhältnisse des Vermächtnisnehmers Individuelle bisherige Lebensführung statt pauschaler Ansatz
Wann endet der Unterhalt bei fehlender Selbsterhaltungsfähigkeit? Selbsterhaltungsfähigkeit bei Errichtung Im Zweifel mit erreichter Selbsterhaltungsfähigkeit
Wann endet der Unterhalt bei damaliger Selbsterhaltungsfähigkeit? Wirtschaftliche Eigenständigkeit bei Errichtung Im Zweifel mit dem Lebensende

Der vollständige Testamentstext kann die gesetzliche Zweifelsregel näher bestimmen oder abweichend ausgestalten.

Beim Unterhaltsvermächtnis entscheidet die Verbindung von Testament, bisheriger Lebensführung und Selbsterhaltungsfähigkeit. Neue Beiträge und rechtliche Hinweise der Kanzlei erhalten Sie mit BRANDaktuellen Rechtsnews.
Häufige Fragen

Unterhaltsvermächtnis nach § 672 ABGB

Was umfasst ein Unterhaltsvermächtnis im Zweifel? +
§ 672 ABGB nennt im Zweifel Nahrung, Kleidung, Wohnung, die nötige Ausbildung und die übrigen Bedürfnisse des Vermächtnisnehmers.
Wie wird die Höhe des Unterhalts bestimmt? +
Im Zweifel richtet sich das Ausmaß nach den bisherigen Lebensverhältnissen des Vermächtnisnehmers. Der konkrete Testamentstext kann für die Auslegung zusätzlich entscheidend sein.
Wie lange läuft ein Unterhaltsvermächtnis? +
War der Vermächtnisnehmer bei Errichtung nicht selbsterhaltungsfähig, reicht der Unterhalt im Zweifel bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit. Bei damaliger Selbsterhaltungsfähigkeit reicht er im Zweifel bis zum Lebensende.
Ist ein Unterhaltsvermächtnis dasselbe wie ein Pflegevermächtnis? +
Nein. Das Pflegevermächtnis nach § 677 ABGB knüpft an gesetzlich bestimmte Pflegeleistungen einer nahestehenden Person an. Das Unterhaltsvermächtnis nach § 672 ABGB beruht auf der testamentarischen Versorgungszusage.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung wichtig? +
Wichtig sind Testament und Nachträge, Unterlagen zur Situation bei Errichtung sowie Belege zur bisherigen Lebensführung, zu Bedarfsposten und zur Selbsterhaltungsfähigkeit.
Themen
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