Anspruchsgrundlage und Anspruchsgegner anhand des Familienstands beim Tod prüfen.
§ 747 ABGB betrifft den Ehegatten oder eingetragenen Partner des Verstorbenen. Der Anspruch richtet sich gegen die Verlassenschaft und nach der Einantwortung gegen die Erben, jeweils bis zum Wert der Verlassenschaft.
Für die Einordnung sind Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde, das Sterbedatum und die Unterlagen des Verlassenschaftsverfahrens zusammenzuführen. Geschiedene Ehegatten fallen in eine andere Prüfung.