Erbrecht
Erbteilung

Miterbe verwaltet den Nachlass: Auskunft und Rechnungslegung im Erbstreit

Wenn ein Miterbe den Nachlass verwaltet, helfen konkrete Auskunftsbegehren zu Kontobewegungen, Einnahmen, Ausgaben, Belegen und Nutzungsvorteilen.

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Mag. Bernhard Brandauer

Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg

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20. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt · zuletzt aktualisiert 10. Juli 2026

Wenn ein Miterbe den Nachlass verwaltet, geht es meist nicht um ein abstraktes Auskunftsrecht. Streit entsteht an konkreten Kontobewegungen, Mieteinnahmen, Rechnungen, Nachlassgegenständen oder einer alleinigen Nutzung.

Dieser Beitrag trennt die Lage vor und nach der Einantwortung und zeigt, wie Sie ein Auskunfts- oder Rechnungslegungsbegehren so vorbereiten, dass Zeitraum, Unterlage und rechtlicher Zweck erkennbar sind.

Ihre Lage einordnen

Welcher erste Schritt passt zu Ihrem Erbstreit?

Die kurze Einordnung hilft, Vertretung, gemeinschaftliche Verwaltung und fehlende Abrechnungsunterlagen auseinanderzuhalten.

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01 Frage 1

Ist bereits eine Einantwortung erfolgt?

Die Antwort entscheidet, ob zunächst die Vertretung der Verlassenschaft oder die Verwaltung der Erbengemeinschaft geprüft werden muss.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Vertretung vor der Einantwortung klären

Vor der Einantwortung sollten Sie zuerst feststellen, wer die Verlassenschaft nach § 810 ABGB vertreten und verwalten darf. Ein einzelner Miterbe darf nicht allein aus seiner Erbenstellung auf eine umfassende Verfügungsbefugnis schließen. Sichern Sie den Beschluss, die Erbantrittserklärungen und die konkrete Maßnahme.

Schwerpunkt Verlassenschaft →
02

Gemeinschaftliche Verwaltung nach der Einantwortung einordnen

Nach der Einantwortung sind die Regeln der Gemeinschaft nach § 825 ABGB und die Verwaltung nach § 833 ABGB mitzudenken. Prüfen Sie, ob es um laufende ordentliche Verwaltung, eine außergewöhnliche Maßnahme oder eine persönliche Nutzung geht. Daraus ergeben sich unterschiedliche Fragen zu Zustimmung, Information und Abrechnung.

Schwerpunkt Erbteilung und Erbengemeinschaft →
03

Abrechnung mit konkreten Unterlagen prüfen

Verlangen Sie nicht pauschal alles, sondern ordnen Sie den Zeitraum, das Konto, die Einnahme oder Ausgabe und den Bezug zur Verlassenschaft. Kontoauszüge, Mietunterlagen, Rechnungen, Zahlungsbelege und eine Liste der Nachlassgegenstände zeigen, ob eine Auskunft oder eine weitergehende Rechnungslegung erforderlich ist.

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Vor oder nach der Einantwortung: Warum der Zeitpunkt zählt

§ 810 ABGB ist für die Vertretung und Verwaltung der Verlassenschaft vor der Einantwortung relevant. Deshalb muss zunächst geklärt werden, wer handeln darf und ob für die konkrete Maßnahme eine gerichtliche Genehmigung oder eine Abstimmung erforderlich ist.

Nach der Einantwortung ist die Rechtslage anders zu ordnen. § 825 ABGB verweist auf die Gemeinschaft, während § 833 ABGB für die Verwaltung gemeinschaftlicher Sachen eine wichtige Abgrenzung der ordentlichen Verwaltung bildet. Ob eine Maßnahme darunter fällt, hängt von ihrem Inhalt und den Umständen ab.

Welche Rechnungslegung ein verwaltender Miterbe vorbereiten sollte

Eine brauchbare Rechnungslegung lässt erkennen, welche Einnahmen für den Nachlass eingegangen sind und welche Ausgaben daraus bezahlt wurden. Dazu gehören etwa Mieten, Versicherungsleistungen, laufende Betriebskosten, Reparaturen, Steuern und Zahlungen an Dienstleister.

Für jede Position helfen Datum, Betrag, Empfänger oder Zahler, Zahlungsgrund und Beleg. Bei Kontobewegungen ist der betroffene Zeitraum festzulegen. Eine bloße Gesamtsumme ersetzt die Nachvollziehbarkeit nicht, wenn einzelne Buchungen oder die Zuordnung zum Nachlass strittig sind.

Konten, Einnahmen und Ausgaben getrennt anfordern

Ein Auskunftsbegehren sollte das konkrete Nachlasskonto oder die konkrete Einnahme nennen. Sinnvoll können Kontoauszüge für einen abgegrenzten Zeitraum, Mietverträge, Vorschreibungen, Rechnungen und Zahlungsnachweise sein. Bei einem privaten Konto des Miterben ist besonders zu erklären, welche Buchungen einen nachvollziehbaren Bezug zur Verlassenschaft haben.

Trennen Sie Einnahmen, notwendige Nachlassausgaben und Zahlungen, die nur eine Person betreffen. So wird sichtbar, ob eine Abrechnung fehlt, ob eine Ausgabe zu belegen ist oder ob zusätzlich ein eigener Zahlungs- oder Herausgabeanspruch geprüft werden muss.

Nachlassgegenstände und Nutzungsvorteile dokumentieren

Zur Rechnungslegung gehören nicht nur Geldbewegungen. Auch eine Liste der Nachlassgegenstände mit Standort, Zustand und gegebenenfalls Wert kann erforderlich sein, wenn Gegenstände fehlen, verkauft oder allein übernommen wurden. Fotos, Übergabeprotokolle und Nachrichten sichern den tatsächlichen Bestand.

Bewohnt oder nutzt ein Miterbe eine Nachlassimmobilie allein, müssen Nutzung, Zeitraum, Kostenbeiträge und ein möglicher Nutzungsvorteil getrennt von den allgemeinen Nachlassausgaben geprüft werden. Eine pauschale Forderung ist dafür zu wenig. Entscheidend sind die Vereinbarung der Erben, die konkrete Nutzung und die nachweisbaren Kosten und Vorteile.

So formulieren Sie ein konkretes Auskunftsbegehren

Benennen Sie zuerst Ihre Stellung, den maßgeblichen Zeitraum und den Nachlassbereich. Danach sollten Sie jede gewünschte Information mit einem überprüfbaren Gegenstand verbinden, etwa Kontoauszüge eines bestimmten Kontos, Mietabrechnungen, Rechnungen für eine konkrete Liegenschaft oder eine aktuelle Liste bestimmter Nachlassgegenstände.

Erklären Sie außerdem, wofür die Auskunft gebraucht wird, etwa für die Prüfung der gemeinschaftlichen Verwaltung, eine Abrechnung zwischen den Miterben oder die Vorbereitung eines Zahlungsbegehrens. Bleibt die Aufforderung unbeantwortet, sind Verfahrensstand, Beweislage und das passende weitere Vorgehen gesondert zu prüfen.

Praxispunkt: Bei Auskunft und Rechnungslegung zählt nicht die längste Forderungsliste, sondern die nachvollziehbare Verbindung zwischen Miterbe, Zeitraum, Nachlassgegenstand, Kontobewegung und gewünschtem Beleg.
Häufige Fragen

Miterbe verwaltet den Nachlass: Auskunft und Rechnungslegung im Erbstreit

Kann ich pauschal alle Kontoauszüge des Miterben verlangen? +
Ein pauschales Begehren ist meist schwer einzuordnen. Benennen Sie Konto, Zeitraum und den konkreten Bezug zur Verlassenschaft. Bei einem privaten Konto muss dieser Bezug besonders nachvollziehbar sein.
Muss ein Miterbe Mieteinnahmen und Ausgaben offenlegen? +
Mieteinnahmen und nachlassbezogene Ausgaben können für die Abrechnung relevant sein. Verlangen Sie eine nachvollziehbare Aufstellung mit Zeitraum, Betrag, Zahlungsgrund und Belegen, statt nur eine nicht überprüfbare Gesamtsumme.
Wie behandle ich eine allein genutzte Nachlassimmobilie? +
Dokumentieren Sie Nutzung, Zeitraum, Vereinbarungen, Kostenbeiträge und den tatsächlichen Zustand. Ob ein Nutzungsvorteil auszugleichen ist, hängt von diesen Umständen und der Rechtsbeziehung der Beteiligten ab.
Muss ich sofort klagen, wenn Unterlagen fehlen? +
Nicht zwingend. Eine präzise schriftliche Aufforderung kann den Streit zunächst eingrenzen. Wenn Nachlassgegenstände gefährdet sind, Fristen laufen oder die Verlassenschaft noch nicht eingeantwortet ist, braucht es eine eigene Prüfung des weiteren Vorgehens.
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