Für die erste Prüfung brauchen Sie die vollständige letztwillige Verfügung mit allen Nachträgen und Beilagen. Markieren Sie die Zuwendung, den Leistungsgegenstand, eine mögliche Bedingung und jede Regelung zum Zeitpunkt der Leistung. Eine einzelne Kopie ohne Zusammenhang kann die Auslegung verfälschen.
Zum Nachweis des Zeitpunkts gehören die Sterbeurkunde oder ein anderer verlässlicher Todesnachweis, die Berechnung des Jahresablaufs und der Schriftverkehr mit der Verlassenschaft oder den Erben. Bei einer vermachten Sache kommen Inventar, Fotos, Verwahrungsnachweise, Bewertungen und Hinweise auf eine Verbringung hinzu.
Ordnen Sie außerdem Erbantrittserklärungen, den Einantwortungsbeschluss und allfällige Vereinbarungen der Erben. Wenn der Streit mit einem Vorwurf gegen eine beteiligte Person verbunden ist, sollten die dafür relevanten Unterlagen gesondert geprüft werden. Der Beitrag zur Erbunwürdigkeit und Nachweisführung betrifft einen anderen Rechtskern, zeigt aber, warum Vorwürfe und belegbare Tatsachen getrennt zu ordnen sind.