Eintrittsrecht prüfen.
Ist ein Kind vorverstorben und hinterlässt es Nachkommen, kann § 733 ABGB relevant werden. Die Enkel treten dann in die Linie ihres Elternteils ein.
Wenn ein Kind vorverstorben ist, können Enkel in seine Linie eintreten. Testament und Pflichtteil sind getrennt zu prüfen.
Mag. Bernhard Brandauer
Rechtsanwalt · BRANDAUER Rechtsanwälte, Salzburg
Erbrechtliche Mandate betreut Mag. Bernhard Brandauer gemeinsam mit einem eingespielten Team. Wir prüfen Testament, Pflichtteil, Schenkungen und Fristen und sagen Ihnen klar, wie Ihre Position ist.
Wenn ein Kind des Verstorbenen bereits vor dem Erbfall gestorben ist, fragen Enkel oft, ob sie an dessen Stelle treten. ABGB §§ 732 und 733 regeln die erste Linie und das Eintrittsrecht der Nachkommen. In der Praxis entstehen Streitpunkte, wenn Testament, Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge nebeneinanderstehen.
Der Überblick zur gesetzlichen Erbfolge bleibt als Einstieg hilfreich. Der Überblick Kein Testament und gesetzliche Erbfolge bleibt der Ausgangspunkt. Hier geht es um den Spezialfall vorverstorbener Kinder und die Rolle der Enkel.
Die Einordnung trennt gesetzliche Erbfolge, Testament und Pflichtteil.
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Die Antwort zeigt, ob Eintrittsrecht oder Testament im Vordergrund steht.
Ist ein Kind vorverstorben und hinterlässt es Nachkommen, kann § 733 ABGB relevant werden. Die Enkel treten dann in die Linie ihres Elternteils ein.
Ein Testament kann die gesetzliche Lage ändern. Trotzdem können Pflichtteilsfragen nach § 756 ABGB relevant bleiben.
Bei mehreren Enkeln oder mehreren vorverstorbenen Kindern entscheidet die genaue Familienlinie. Personenstandsurkunden sind wichtiger als Familienerinnerungen.
§ 732 ABGB stellt die Kinder und Nachkommen in die erste Linie. § 733 ABGB ordnet, dass Nachkommen eines vorverstorbenen Kindes dessen Stelle einnehmen können.
Das bedeutet nicht, dass Enkel immer zusätzlich erben. Sie treten in die Linie ihres Elternteils ein. Die konkrete Quote hängt von Familienkonstellation, Testament und weiteren Beteiligten ab.
Ein Testament kann Ersatzerben bestimmen oder eine andere Verteilung vorsehen. Dann reicht der Blick auf die gesetzliche Erbfolge nicht aus.
Der Beitrag zu Ersatzerbe und Anwachsung erklärt diese testamentarische Ebene. Sie ist vom gesetzlichen Eintrittsrecht zu trennen.
Benötigt werden Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden und gegebenenfalls Nachweise über Adoption oder Namensänderung. Besonders bei Patchwork- und Auslandsbezug ist Ordnung wichtig.
Wer nur auf Familienerzählungen vertraut, riskiert Lücken im Verlassenschaftsverfahren. Eine klare Linienübersicht erleichtert die Kommunikation mit Gerichtskommissär und Beteiligten.
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