Erbrecht
von Brandauer RA
Checkliste

Testament anfechten vorbereiten

Wer ein Testament anfechten will, braucht zuerst eine geordnete Beweislage. Diese Checkliste führt Sie durch Formgültigkeit, Testierfähigkeit, Willensmängel, Beweise und Fristen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Ein Testament lässt sich nicht allein deshalb anfechten, weil das Ergebnis als ungerecht empfunden wird. Eine Anfechtung kommt vor allem in Betracht, wenn das Testament formungültig ist, der Verstorbene nicht testierfähig war oder der Wille durch Druck, Drohung, Täuschung oder Irrtum beeinflusst wurde.

Entscheidend ist die Beweislage. Wer eine Anfechtung erwägt, sollte zuerst sammeln, was Form, Testierfähigkeit und Willensbildung betrifft. Ob eine Anfechtung Erfolg hat, lässt sich nie pauschal sagen; es hängt immer von den konkreten Umständen und den verfügbaren Beweisen ab.

Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe von uns als Team der Kanzlei BRANDAUER Rechtsanwälte. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Sie hilft Ihnen, die Beweise zu ordnen und die richtigen Fragen vorzubereiten.

Arbeiten Sie die Punkte in Ruhe ab. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert. Über die Schaltflächen lässt sich die Liste ausdrucken oder zurücksetzen.

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01 Formgültigkeit prüfen

Ein Formfehler kann ein Testament unwirksam machen. Prüfen Sie die Form genau.

02 Testierfähigkeit dokumentieren

Wer nicht testierfähig war, konnte kein wirksames Testament errichten. Hier zählen ärztliche Unterlagen.

03 Willensmängel belegen

Wurde der Wille durch Druck, Drohung, Täuschung oder Irrtum beeinflusst, kann das Testament anfechtbar sein.

04 Beweise und Zeugen sichern

Beweise, die Sie heute sichern, lassen sich später oft nicht mehr beschaffen.

05 Fristen und anwaltliche Einordnung

Eine Anfechtung ist an Fristen gebunden und sollte nicht ohne fundierte Prüfung erfolgen.

Worauf es rechtlich ankommt

Ein Testament muss formgültig errichtet sein. Das eigenhändige Testament ist vollständig handschriftlich zu verfassen und zu unterschreiben. Für das fremdhändige Testament gelten erhöhte Formvorschriften, insbesondere zu Zeugen und zum eigenhändigen Zusatz des Erblassers (§§ 578 ff ABGB). Ein Formfehler kann das Testament unwirksam machen.

Voraussetzung ist außerdem die Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung (§ 566 ABGB). Wer wegen einer schweren Erkrankung oder einer geistigen Beeinträchtigung den Willen nicht frei bilden konnte, war möglicherweise nicht testierfähig. Hier kommt es auf ärztliche Unterlagen und die Schilderung des Zustands genau zum Errichtungszeitpunkt an.

Wurde der Wille durch Druck, Drohung, Täuschung oder Irrtum beeinflusst, kann ein Willensmangel vorliegen (§§ 565, 870 ABGB). Ob eine Anfechtung erfolgreich ist, hängt stets vom Einzelfall und von der Beweislage ab. Eine pauschale Aussage über die Erfolgsaussichten ist nicht möglich.

Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und ist kein fertiges Rechtsschreiben. Ob eine Anfechtung in Betracht kommt und Aussicht auf Erfolg hat, hängt vom Einzelfall ab.

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