Erbrecht
von Brandauer RA
Checkliste

Erbstreit nach einem Todesfall

Die ersten Wochen nach einem Todesfall entscheiden oft über die spätere Beweislage. Diese Checkliste begleitet Sie durch erste Schritte, Unterlagen, die Erbengemeinschaft und die rechtlichen Optionen, damit kein wichtiger Punkt und keine Frist verloren geht.

Stirbt ein naher Angehöriger und zeichnet sich Streit in der Verlassenschaft ab, kommt es auf einen klaren Kopf und auf Struktur an. In Österreich wird jede Verlassenschaft in einem gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren abgewickelt, das ein Notar als Gerichtskommissär führt. Dort werden die Erben, das Vermögen und die Schulden festgestellt.

Gerade wenn mehrere Personen erben, entsteht eine Erbengemeinschaft, in der wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen. Wer früh seine Unterlagen sammelt, die eigenen Rechte sichert und Beweise dokumentiert, ist im weiteren Verlauf deutlich besser aufgestellt.

Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe von uns als Team der Kanzlei BRANDAUER Rechtsanwälte. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Sie hilft Ihnen, in einer belastenden Situation strukturiert vorzugehen und die Punkte zu bedenken, die in der Praxis am häufigsten übersehen werden.

Arbeiten Sie die Punkte in Ruhe ab. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert. Über die Schaltflächen lässt sich die Liste ausdrucken oder zurücksetzen.

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01 Erste Schritte und Fristen

In den ersten Wochen geht es darum, das Verfahren in Gang zu bringen und nichts Wichtiges zu versäumen.

02 Unterlagen sammeln und sichern

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto klarer lässt sich der Nachlass beurteilen.

03 Erbengemeinschaft und Kommunikation

Wenn mehrere Personen erben, müssen viele Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.

04 Rechtliche Optionen sichern

Mit der Erbantrittserklärung treffen Sie eine wichtige Entscheidung. Lassen Sie sich dabei nicht drängen.

05 Beweise und Verjährung im Blick behalten

Beweise, die Sie heute sichern, lassen sich später oft nicht mehr beschaffen.

Worauf es rechtlich ankommt

In Österreich wird jede Verlassenschaft in einem gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren abgewickelt. Ein Notar führt es als Gerichtskommissär im Auftrag des Bezirksgerichts. Mit der Erbantrittserklärung treten Sie die Erbschaft an. Die unbedingte Erklärung führt zur Haftung für Nachlassschulden auch über den Wert des Nachlasses hinaus, die bedingte Erklärung begrenzt die Haftung grundsätzlich auf den Wert der Verlassenschaft.

Wer ein Inventar verlangt, erhält ein gerichtliches Verzeichnis der Aktiva und Passiva. Das schafft Klarheit, wenn Vermögen und Schulden strittig oder unübersichtlich sind. Pflichtteilsberechtigte können ein Inventar ebenfalls erwirken, um die Bemessungsgrundlage ihres Anspruchs zu klären.

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft und verfügen über den Nachlass grundsätzlich gemeinsam. Wichtige Ansprüche unterliegen Fristen. Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach § 1487a ABGB in drei Jahren. Ob und welche Frist im Einzelfall gilt, hängt von den Umständen ab und sollte rechtzeitig geprüft werden.

Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und ist kein fertiges Rechtsschreiben. Wie eine Verlassenschaft abzuwickeln ist, hängt vom Einzelfall ab.

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